- Gewinn
- I. Handelsrecht:1. Unternehmungsgewinn (⇡ Jahresüberschuss): Differenz zwischen Erträgen und Aufwand eines Geschäftsjahres (⇡ Unternehmensergebnis).- 2. Ermittlung des G.: ⇡ Erfolgsrechnung, ⇡ Gewinnermittlung.- 3. Behandlung des G. (der Gewinnanteile): a) Bei Personengesellschaften: ⇡ Gewinn- und Verlustbeteiligung.- b) Bei Kapitalgesellschaften: ⇡ Gewinnausschüttung, ⇡ Gewinnverwendung.II. Kostenrechnung:1. Betriebsgewinn: Differenz zwischen Betriebserlösen und Kosten einer Periode (⇡ Betriebsergebnis; ⇡ Deckungsbeitrag).- 2. Neutraler G.: Unternehmungsgewinn – Betriebsgewinn (⇡ neutrales Ergebnis).III. Steuerrecht:Die Ermittlung des G. kann auf unterschiedliche Weise erfolgen (⇡ Einkünfteermittlung). Der steuerpflichtige G. unterliegt der Einkommen- oder Körperschaftsteuer und bildet den Ausgangswert für Errechnung des Gewerbeertrags (§ 7 GewStG).IV. Preis- und Markttheorie:Differenz zwischen Erlös U(x) und Kosten K(x):G(x) = U(x) – K(x). Die erste Ableitung dieser Funktion nennt man Grenz-G.:G´ (x)=U´ (x) - K´ (x).Der Grenzgewinn ist demnach die Gewinnveränderung, die sich ergibt, wenn eine Einheit zusätzlich produziert und verkauft wird. Er muss gleich Null werden, wenn ein Maximum bestimmt werden soll (notwendige Bedingung):Hinreichend ist die Bedingung:Literatursuche zu "Gewinn" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.